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Angeln in Sachsen

Angler in Aktion

Der Freistaat Sachsen ist ein angelfreundliches Revier. Für Angler stehen ca. 10.000 ha stehende Gewässer und ca. 3.000 km Fließgewässer zur Verfügung. Eine Besonderheit bilden dabei das Leipziger- und das Lausitzer Neuseenland. Aus ehemaligen Braunkohletagebauen sind in den letzten Jahrzehnten attraktive Angelgewässer entstanden. Derzeit besitzen etwa 82.000 Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen einen Fischereischein. Es gibt einen lebenslang gültigen Fischereischein sowie den Jugend-, Gast- oder Besonderen Fischereischein. Zusätzlich zum Fischereischein benötigt jeder Angler einen Erlaubnisschein für das jeweilige Angelgewässer (Fischereiausübungsberechtigung).

Rechtliche Grundlagen

Vorschaubild Fischereigesetz

Lehrgang und Prüfung zum Fischereischein

Vorschaubild Fischereischein

Antrag zum Fischereischein

Vorschaubild Flussbarsch beim Fang

Angeln für Kinder und Jugendliche

Vorschaubild Jugendlicher Angler

Angeln ohne Fischereischein

Vorschaubild Angeln bei Sonnenaufgang

Fragen- und Antwortenkatalog

Vorschaubild von zwei aufgestellten Angeln

Informationen für ausländische Gäste

Vorschaubild Informationen für ausländische Gäste

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Mathias Meyer (Staatliche Fischereiaufsicht)

Telefon: 035931 296-43

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Mathias.Meyer­@smekul.sachsen.de

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