Antrag zum Fischereischein und Öffnungszeiten
Antrag auf Fischereischein – Online oder per Post
Der beantragte Fischereischein ist im Voraus zu bezahlen. Nach Erhalt der Rechnung sind die fälligen Gesamtkosten innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen. Im Anschluss wird Ihnen der Fischereischein zugesandt. Ist der Geldeingang nicht rechtzeitig auf dem Konto gebucht, wird der Antrag als zurückgenommen behandelt.
- Laufzeiten und Preise für sächsiche Fischereischeine (*.pdf, 0,18 MB) Stand: Oktober 2021
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
- Kopie Personalausweis (beide Seiten)
- bei Ersterteilung ist der Sachkundenachweis (Fischereischein/Prüfungszeugnis im Original od. als beglaubigte Kopie beizulegen)
- bei Änderung der Wohnanschrift das Original des bisherigen Fischereischeines
Antrag online
Antrag Postweg
Angler, die noch im Besitz eines neobond-grünen Fischereischeins aus Papier sind, können den neuen Fischereischein im ID-Card-Format nur auf dem Postweg beantragen.
Anträge für die Verlängerung/Änderung und Duplikat bei Verlust für beide Fischereischeine, Ersterwerb und Verlängerung für den Jugendfischereischein.
Besonderer Fischereischein für Personen mit Behinderung
- Antrag für den Besonderen Fischereischein für Personen mit Behinderung Für Änderung von Angaben, Duplikat bei Verlust, Ersterwerb, Verlängerung.
- Antrag für den Besonderen Fischereischein für Personen mit Behinderung (Download) (*.pdf, 0,24 MB) Für Änderung von Angaben, Duplikat bei Verlust, Ersterwerb, Verlängerung.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit einem »H« oder Nachweis einer geistigen Behinderung, die allein einen Grad der Behinderung von 50 bedingt
- aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
- Kopie Personalausweis (beide Seiten)
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann von der Fischereibehörde ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Dieser kann von den Anglerverbänden ausgegeben werden.
Gastfischereischein-Ansicht
Erforderliche Unterlagen
Kopie Fischereischein oder Kopie Angel-Lizenz des Heimatlandes + Kopie Reisepass oder Kopie amtlicher Lichtbildausweis
Hinweise:
- Nach erfolgreich absolvierter Fischereischein-Prüfung an einem DEKRA-Standort in Sachsen oder nach Beantragung einer Fischereischeinverlängerung erhalten Sie zeitnah eine Rechnung mit Zahlungsbeleg von der Fischereibehörde (FB).
- Ihre Zahlung geht dann bei der Hauptkasse des Freistaates Sachsen ein.
- Die Daten werden nach dem SOLL-Abgleich an die FB übermittelt.
- Ihr Fischereischein wird ausgestellt.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu rechnen.
Beantragen Sie Ihren Fischereischein deshalb rechtzeitig!
Fischereischeinstelle Nossen OT Deutschenbora
Straße des Fortschritts 9a
01683 Nossen
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Donnerstag
09:00-11:30 Uhr u. 13:00-15:00 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Telefon: 035242 631-8907
Fischereischeinstelle Dresden-Pillnitz
Söbrigener Str. 3a
1. OG Zimmer: M 206a (Mensagebäude)
01326 Dresden-Pillnitz
Telefon: 035931 296-30
- Die Fischereischeinstelle Dresden-Pillnitz bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Bitte wenden Sie sich an die Fischereischeinstelle in Nossen OT Deutschenbora.
Fischereischeinstelle Königswartha
Während der Sanierungsarbeiten am Schloss bleibt die Fischereischeinstelle Königswartha geschlossen. Besucherverkehr ist vorausssichtlich ab Ende des Jahres 2026 wieder möglich. Für den Postverkehr bleibt die Adresse Gutsstraße 1 bestehen, ein Nachsendeauftrag ist eingerichtet. Alternativ kann die Post auch an das Postfach 1140 in 02697 Königswartha gesendet werden. Ein Besuch der Fischereischeinstelle Deutschenbora zu den angegebenen Offnungszeiten ist weiterhin möglich.
Telefon: 035931 296-30
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76: Fischerei
Steffi Liening
Telefon: 035931 296-30