Fischfang ohne Fischereischein in Angelteichen
Für den Fischfang mit der Handangel in bewirtschafteten Anlagen (Angelteichen) bedarf es keines Fischereischeins, wenn der Anlagenbetreiber Personen ohne Fischereischein
- über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt oder
- einen Inhaber eines Fischereischeins gemäß § 20 mit diesen Aufgaben beauftragt.
Soll die bewirtschaftete Anlage in diesem Sinne betrieben werden, hat der Anlagenbetreiber dies der Fischereibehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Antragsformulare zur Zulassung von Angelteichen zum Angeln ohne Fischereischein
- Informationen zum Angeln ohne Fischereischein (*.pdf, 0,52 MB)
- Formular Vorhabens-Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 SächsFischG Landkreise/kreisfreie Stadt: Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirge, Vogtland, Chemnitz
- Formular Vorhabens-Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 SächsFischG Landkreise/kreisfreie Stadt: Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Dresden
- Formular Vorhabens-Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 SächsFischG Landkreis/kreisfreie Stadt: Nordsachsen, Leipzig
Alle dargestellten Hinweise, Formulare etc. versendet die Fischereibehörde auf Anfrage auch in Papierform.
Interessierte Angelkunden informieren sich bitte in ihrer Region, wo sich bewirtschaftete Anlagen befinden, die das Angeln ohne Fischereischein anbieten.
Die Fischereibehörde erteilt dazu aus Wettbewerbsgründen keine Auskünfte.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76: Fischerei
Mathias Meyer (Staatliche Fischereiaufsicht)
Telefon: 035931 296-43
Telefax: 035931 296-11
E-Mail: Mathias.Meyer@smekul.sachsen.de