Tierschutzgerechte Schlachtung Afrikanischer Welse (Clarias spec.)
Projektlaufzeit 10/2014 - 10/2015
Projektziel:
Erprobung von Verfahren zur Betäubung und Tötung Afrikanischer Welse unter Praxisbedingungen in sächsischen Betrieben, um eine tierschutzgerechte Behandlung der Fische vor der Verarbeitung zu sichern.
Projektergebnisse:
Eine tierschutzgerechte Betäubung bzw. Schlachtung Afrikanischer Welse ist nur mittels Kopfschlag bzw. Elektrobetäubung möglich.
Die Eiswassermethode für die Betäubung der Afrikanischen Welse entspricht nicht den tierschutzgerechten Anforderungen, da keine unmittelbare Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit eintritt. Dies trifft auch auf die mittels Aufsalzung und Vorkühlung modifizierte optimierte Eiswassermethode zu, auch wenn hier die Zeiten bis zum Eintritt der Betäubung teilweise erheblich verkürzt werden konnten.
Die etablierten Methoden der Elektrobetäubung für Fische (Plattenelektroden im Wasser) sind wegen der Anatomie der Afrikanischen Welse nur bei extrem hohen Spannungen einsetzbar.
Eine tierschutzgerechte Betäubung ist mittels Elektrobetäubung mit seitlicher Kopfdurchströmung mittels Kurzzeitbetäubungsanlagen aus der Warmblüterschlachtung möglich. Diese Art der Betäubung bedarf der Einzelbehandlung der Fische, die nach erfolgter Betäubung rasch geschlachtet werden müssen, da die Betäubungswirkung nach ca. 30 bis 60 Sekunden stark nachlässt.
Vor der Betäubung/Schlachtung Afrikanischer Welse ist in jedem Fall eine Vorkühlung zu empfehlen.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76: Fischerei
Dr. Vincent Lugert
Telefon: 035931 296-10
Telefax: 035931 296-11