Ausgleich von Prädatorenschäden
Härtefallausgleich – Schäden, die vor allem durch Kormorane aber auch durch Fischotter an Fischbeständen entstehen, können, wenn sie ein gewisses Normalmaß übersteigen, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.12.1995 ausgeglichen werden. Die Anträge werden gestellt beim Umweltamt desjenigen Landratsamtes, in dessen Zuständigkeitsbereiches das geschädigte Objekt liegt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Umweltämter und auch das Referat Fischerei in Königswartha.
Formulare Härtefallausgleich
- Normstückverluste für Satz-, Speise- und Laichfische (*.pdf, 0,12 MB) Hinweis: Für Weißfische (Plötze/Rotauge, Rotfeder) gibt es kein genormtes Produktionsverfahren. Schäden werden diesbezüglich im Ermessen der UNB bewertet.
- Normpreise für Satz-, Speise- und Laichfische (*.pdf, 0,12 MB) Stand November 2024
- Formblatt als Anlage zum Antrag auf Härtefallausgleich (*.pdf, 0,49 MB)
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76: Fischerei
Sebastian Grosser
Telefon: 035931 296-46
Telefax: 035931 296-11