Ausgleich von Prädatorenschäden
Härtefallausgleich – Schäden, die vor allem durch Kormorane aber auch durch Fischotter an Fischbeständen entstehen, können, wenn sie ein gewisses Normalmaß übersteigen, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.12.1995 ausgeglichen werden. Die Anträge werden gestellt beim Umweltamt desjenigen Landratsamtes, in dessen Zuständigkeitsbereiches das geschädigte Objekt liegt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Umweltämter und auch das Referat Fischerei in Königswartha.
Formulare Härtefallausgleich
- Normstückverluste für Satz-, Speise- und Laichfische (*.pdf, 0,12 MB) Hinweis: Für Weißfische (Plötze/Rotauge, Rotfeder) gibt es kein genormtes Produktionsverfahren. Schäden werden diesbezüglich im Ermessen der UNB bewertet.
- Normpreise für Satz-, Speise- und Laichfische (*.pdf, 0,12 MB) Stand November 2024
- Formblatt als Anlage zum Antrag auf Härtefallausgleich (*.pdf, 0,49 MB)
- Formblatt zur Berechnung des wirtschaftlichen Nachteils eines durch Biber verursachten Schadens in einer Teichwirtschaft (*.pdf, 0,17 MB) Stand Januar 2025
Hinweis: Bei den im Formblatt zu den Biberschäden enthaltenen Maschinenkostensätzen handelt es sich um bundesweit einheitliche Standardkostensätze in Anlehnung an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Diese sind ein Instrument für die Plausibilitätsprüfung der Kosten durch die Behörde. Sollten höhere Kosten anfallen, sind diese vom Antragsteller durch Vorlage von entsprechenden Rechnungen nachzuweisen.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76: Fischerei
Sebastian Grosser
Telefon: 035931 296-46
Telefax: 035931 296-11