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Ausgleich von Prädatorenschäden

Härtefallausgleich – Schäden, die vor allem durch Kormorane aber auch durch Fischotter an Fischbeständen entstehen, können, wenn sie ein gewisses Normalmaß übersteigen, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.12.1995 ausgeglichen werden. Die Anträge werden gestellt beim Umweltamt desjenigen Landratsamtes, in dessen Zuständigkeitsbereiches das geschädigte Objekt liegt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Umweltämter und auch das Referat Fischerei in Königswartha.

Formulare Härtefallausgleich

Hinweis: Bei den im Formblatt zu den Biberschäden enthaltenen Maschinenkostensätzen handelt es sich um bundesweit einheitliche Standardkostensätze in Anlehnung an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Diese sind ein Instrument für die Plausibilitätsprüfung der Kosten durch die Behörde. Sollten höhere Kosten anfallen, sind diese vom Antragsteller durch Vorlage von entsprechenden Rechnungen nachzuweisen.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Sebastian Grosser

Telefon: 035931 296-46

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Sebastian.Grosser­@smekul.sachsen.de

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