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Ausgleich von Prädatorenschäden

Härtefallausgleich – Schäden, die vor allem durch Kormorane aber auch durch Fischotter an Fischbeständen entstehen, können, wenn sie ein gewisses Normalmaß übersteigen, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleichs auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung) vom 25.12.1995 ausgeglichen werden. Die Anträge werden gestellt beim Umweltamt desjenigen Landratsamtes, in dessen Zuständigkeitsbereiches das geschädigte Objekt liegt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Umweltämter und auch das Referat Fischerei in Königswartha.

Formulare Härtefallausgleich

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 76: Fischerei

Sebastian Grosser

Telefon: 035931 296-46

Telefax: 035931 296-11

E-Mail: Sebastian.Grosser­@smekul.sachsen.de

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